Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt600,00 € Hebesatz

Zuständig

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Edlitz hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 den Einheitssatz über die Aufschließungsabgabe Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014 mit € 600,-- festgesetzt.