Wasseranschlußgebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt6,60 € Einheitssatz Anschluß

Zuständig

Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage: 

§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930

Höhe der Abgabe: 
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist von der Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück abhängig, die mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Einheitssatz vervielfacht wird.

Ermittlung der Berechnungsfläche:

Die Berechnungsfläche wird so ermittelt, dass die bebaute Fläche halbiert wird und

  • bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse multipliziert wird (z.B. Wohnhaus, Hotels, Internate)
  • in allen anderen Fällen wieder verdoppelt wird; (z.B. Garagen, Abstellräume, Lagerhallen, Industrieobjekte);

zu dieser ermittelten Fläche werden sodann noch 15 % der unbebauten Fläche hinzugerechnet.

Für die Berechnung gelten noch folgende Grundsätze 

  1. Bebaute Fläche ist jeder Teil einer Liegenschaft, der von den äußersten Begrenzungen des Grundrisses einer über das Gelände hinausragenden Baulichkeit verdeckt wird;
  2. als Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse gilt die jeweils höchste Anzahl von Geschossen auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist;
  3. die unbebaute Fläche ist nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² zu berücksichtigen;
  4. nicht an die Wasserversorgungsanlage angeschlossene land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Gebäudeteile zählen nicht zur Berechnungsfläche, für sie fällt somit keine Anschlussangabe an. Nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zählen aber sehr wohl zur Berechnungsfläche, auch wenn sie keinen Wasseranschluss besitzen!

 


 


 
Beispiel:

  • Einfamilienhaus in Edlitz (Ausmaß 12 x 10 m) bestehend aus 3 an die Wasserleitung angeschlossenen Geschossen – verb. Fläche 120,00 m²
  • Garage (selbständige Baulichkeit) nicht angeschlossen – verb. Fläche 30,00 m²
  • unbebaute Fläche = 700 m²

 


Objektbebaute FlächeFlächenhälftexAnzahl d. angeschl. Geschosse + 1Berechnungsfläche
Wohnhaus120,0060,00x3 + 1240,00 m²
Garage30,00


30,00 m²
Unverbaute Fläche: 15 % von max. 500 m²75,00 m²
Berechnungsfläche insgesamt345,00 m²




BerechnungsflächexEinheitssatz=Wasseranschlussabgabe netto
345,00 m²x€ 6,60=€ 2.277,00


Gemäß § 161 der NÖ Abgabenordnung 1977 kann die Abgabenbehörde die Entrichtung von Gemeindeabgaben in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre.
Genauere Informationen hiezu entnehmen Sie bitte den Richtlinien für Ratenzahlungen.

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